Glossar
- GPL
- GNU General Public License - Lizenz für freie Software
Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.
- Ein Programm kann für jeden Zweck genutzt werden (und wird nicht durch Lizenzen eingeschränkt).
- Kopien des Programms dürfen kostenlos verteilt werden (wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).
- Die Arbeitsweise eines Programms kann studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden (unter Voraussetzung der Verfügbarkeit des Quellcodes).
- Es dürfen auch nach Freiheit 3 veränderte Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 2 vertrieben werden (wobei der Quellcode wiederum mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden muss).
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